Aktuelles
Die nachfolgenden News erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und verweisen ohne jegliche Bewertung bzw. Einschätzung auf die entsprechenden Quellen.
Prostitutionsstätten in Baden-Württemberg dürfen wieder öffnen
Baden-Württemberg
Der Verwaltungsgerichthof in Baden-Würrtemberg hat entschieden, dass das Betriebsverbot für Prostitutionsstätten unverhältnismäßig ist.
Quelle: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Link zur Quelle aufrufen
Bordelle dürfen ab 01.10.2020 wieder öffnen
Rheinland-Pfalz
Die Rheinland-Pfälzische Familienministerin Anne Spiegel (Grüne) hat ein Einsehen mit den Prostituierten. Begründet hat Anne Spiegel dies mit der finanziellen Not der Prostituierten, denn diese hätten in den vergangenen Monaten mit dem Rücken zur Wand gestanden.
Die Öffnung erfolgt demnach unter den allgemein üblichen Corona Hygiene Vorschriften.
Allerdings verlange man in Rheinland-Pfalz den Ausweis, um eine Kontaktverfolgung sicher zu stellen
Quelle: SWR Link zur Quelle aufrufen
OVG Münster kippt Prostitutionsverbot
Nordrhein-Westfalen
Das OVG Münster kippte nun auch das Verbot sexueller Dienstleistungen für das Land Nordrhein-Westfalen.
Demnach können nun auch in NRW Sexarbeiter*innen wieder ihre Tätigkeit aufnehmen und Prostituionsstätten wieder öffnen.
Quelle: WDR Link zur Quelle aufrufen
OVG Lüneburg kippt Prostitutionsverbot
Niedersachsen
Das OVG Lüneburg hat entschieden, daß die Schließung von Prostitutionsstätten unverhältnismäßig ist und das Grundrecht des Antragstellers auf Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes verletzt.
Das OVG hat die entsprechende Regelung in der Corona Verordnung vorläufig und mit allgemeinverbindlicher Wirkung außer Vollzug gesetzt.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Stadt Heilbronn erlässt Allgmeinverfügung
Baden-Württemberg
Die Stadt Heilbronn in Baden-Württemberg folgt nun auch anderen Städten wie Stuttgart, Esslingen oder Karlsruhe mit einer Allgemeinverfügung über das Verbot sexueller Dienstleistungen zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV 2)
Diese Allgemeinverfügung wurde am 14.08.2020 veröffentlicht.
Auch hier emfpehlen wir allen - nicht nur direkt Betroffenen - Widerspruch einzulegen.
Quelle: Stadt Heilbronn Link zur Quelle aufrufen
Neue Verordnung lässt Prostitution teilweise wieder zu
Saarland
Die Corona-Verordnung für das Saarland vom 8. August 2020 in der ab dem 10. August geltenden Fassung lässt gem. § 7 Abs. 1 sexuelle Dienstleistungen innerhalb von Prostitutionsstätten wieder zu. Zu beachten sind die allgemeinen Voraussetzungen der Mund-Nasen-Bedeckung, Kontaktnachverfolgung, Betretungsbeschränkungen, Hygienekonzept und Kontaktbeschränkungen.
Damit hat der Verordnungsgeber die Entscheidung des OVG Saarland vom 6.08.2020 umgesetzt.
Weiterhin verboten sind demnach sexuelle Dienstleistungen außerhalb von Prostitutionsstätten, in Prostitutionsfahrzeugen, Prostitutionsveranstaltungen und die Prostitutionsvermittlung.
Quelle: Saarland Link zur Quelle aufrufen
Sexuelle Dienstleistungen mit GV ab 01. September wieder erlaubt
Berlin
Jetzt ist es amtlich: ab dem 1.9. sind in Berlin sexuelle Dienstleistungen mit Geschlechtsverkehr sowie der Betrieb von Prostitutionsstätten und die Prostitutionsvermittlung unter Auflagen wieder erlaubt.
Die Änderung erfolgte mit Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt vom heutigen Tag und dort in § 5 Absatz 11, siehe Anlage.
OVG Saarland kippt Bordellverbot
Saarland
Der Zweite Senat des Oberverwaltungsgerichtes des Saarlandes hat mit seiner heutigen Entscheidung bekräftigt, dass das Verbot sexueller Dienstleistungen dem Gleichheitsgrundsatz entgegensteht.
Somit ist im Saarland das komplette Verbot des Betriebes von Bordellen außer Kraft gesetzt!
Geklagt hatte eine Betreiberin, die dem Gericht u. a. ein schlüssiges Hygienekonzept vorlegte.
Quelle: Breaking News - Saarland Link zur Quelle aufrufen
Prostituierte dürfen weiterhin nicht arbeiten
Nordrhein-Westfalen
Der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister hat auf Anfrage der der Deutschen Presse-Agentur klargestellt, dass sexuelle Dienstleistungen in und außerhalb von Prostitutionsstätten und ähnlichen Einrichtungen gemäß Corona-Schutzverordnung nach wie vor untersagt sind.
Er begründe dies damit, dass "solange in anderen Lebensbereichen massive Restriktionen wie Abstand, Maskenpflicht und Rückverfolgbarkeit von Infektionsketten gelte, aus Sicht seines Hauses (Gesundheitsministerium)" Lockerungen im Prostitutionsbereich schwer vorstellbar seien.
Berlin öffnet Bordelle
Pressestimmen und Artikel
Berlin lockert die Vorschriften. Demnach können ab kommenden Samstag Bordelle in Berlin wieder öffnen. Geschlechtsverkehr soll aber zunächst weiter verboten bleiben.
Offensichtlich haben die Verordnungsgeber Bedenken, dass sich die zwischenzeitlich immer präkerere Situation der Sexarbeiter*innen weiter verschärft.
Ab September soll auch wieder Geschlechtsverkehr unter strengen Voraussetzungen wieder möglich sein.
Quelle: ntv Link zur Quelle aufrufen
Quelle: rbb24 Link zur Quelle aufrufen
Deutsche Aidshilfe fordert Öffnung der Prostiution
Pressestimmen und Artikel
Die Deutsche Aidshilfe fordert, dass Sexarbeiter*innen umgehend wieder Ihrer Tätigkeit nachgehen dürfen und argumentiert einerseits mit der Öffnung in den benachbarten Ländern, andererseits mit den seit graumer Zeit vorliegenden Hygienekonzepten und der bereits vollzogenen Öffnung anderer körpernaher Dienstleistungen
Quelle: ntv Link zur Quelle aufrufen
Quelle: Deutsche Aids Hilfe Link zur Quelle aufrufen
Öffnungen wohl zum 01.09.2020
Nordländer
Nach bis jetzt noch unbestätigten Meldungen sollen die Nordländer, wie Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Bremen und Hamburg beabsichtigen, die Schließungen von Prostitutionsstätten wieder aufzuheben.
Entsprechende Entscheideungen werden wohl mit den kommenden aktuellen Verordnungen bekanntgegeben.
Berlin: Massagebetrieb und SM-Studio dürfen wieder öffnen
Berlin
Ein Licht am Ende des Tunnels - in Berlin darf ein Massagestudio und ein BDSM-Studio wieder öffnen.
Das Verwaltungsgericht in Berlin hat einen entsprechenden Beschluss verfasst.
Eine sehr leicht zu lesende Zusammenfassung der Gründe kann man auf der Webseite der UEGD - Unternehmerverband Erotikgewerbe Deutschland nachlesen.
Wir danken dem UEGD für diese Informationen
Quelle: UEGD Link zur Quelle aufrufen
Allgmeinverfügung? Sofort Widerspruch einlegen!!!
Baden-Württemberg
Wie bereits berichtet, haben die Städte Stuttgart und Esslingen Allgemeinverfügungen erlassen, die sämtliche Betätigungen in der Prostitution untersagen. Dies beinhaltet auch ein Sexkaufverbot!
Jeder, also betroffene Sexdienstleister*innen, Inhaber*innen von Etablissements, aber auch Kunden, Gäste, Freier können und sollten bei den jeweiligen Behörden sofort Widerspruch einlegen.
Wir haben die Vorlagen für die Städte Stuttgart und Esslingen vorbereitet. Diese können hier heruntergeladen werden.
Einfach runterladen, ausdrucken, Name und Anschrift oben eintragen und Datum und Unterschrift einsetzen - fertig. Ab geht die Post!
Stadt Esslingen erlässt Allgemeinverfügung nach Stuttgarter Muster
Baden-Württemberg
Die Stadt Esslingen befürchtet offenbar, dass sich die in Stuttgart nunmehr verbotene Prostitution und das Verbot der Anbahnung und des Anbietens sexueller Dienstleistungen in ihr Stadtgebiet verlagert.
Mit der Allgmeinverfügung vom 20. Juli 2020 übernimmt die Stadt Esslingen fast wortgleich die Stuttgarter Allgemeinverfügung vom 15.07.2020
Download Allgmeinverfügung der Stadt Esslingen am Neckar
Die Verfügung ist zunächst bis zum 31.08.2020 gültig
Quelle: Stadt Esslingen Link zur Quelle aufrufen
In Stuttgart werden jetzt auch Freier bestraft
Baden-Württemberg
Die Stadt Stuttgart hat ein Lücke im Landes-Infektionsschutzgesetz von Baden-Wrürttemberg geschlossen, indem sie nun eine neue Allgmeinverfügung erlassen hat, in der sie die Prostitution gänzlich, also insbesondere auch für Sexarbeiter*innen, die selbständig und alleine tätig sind, verbietet.
Auch Freier müssen ab jetzt mit einer Geldbuße in Höhe von EUR 350,00 rechnen, wenn sie erwischt werden.
Quelle: T-Online Link zur Quelle aufrufen
VG Mainz: Prostitutionsstätten müssen weiterhin gschlossen bleiben
Rheinland-Pfalz
Das Verwaltungsgericht in Mainz hat den Antrag eines Betreibers eines Massagesalons auf Öffnung abgelehnt.
Das Gericht ist der Meinung, dass eine zuverlässige Nachverfolgung nicht möglich sei.
Quelle: SZ Link zur Quelle aufrufen
Demo in Hamburg am Samstag Abend
Pressestimmen und Artikel
In Hamburg haben am Samstag Abend, 11.07.2020 nach unterschiedlichen Angaben verschiedener Portale zwischen 200 und 400 Sexarbeiter*innen und Bordellbetreiber für die Wiedereröffnung des Prostitutionsbetriebes demonstriert.
Dazu wurden die Tore der Herbertstraße in St.-Pauli geöffnet.
Quelle: NDR Link zur Quelle aufrufen
Münchener Bordelle haben alles vorbereitet
Pressestimmen und Artikel
Ein interessanter Bericht in der Süddeutschen Zeitung über die aktuelle Situation und der teilweisen Widersprüche in den Regelungen für die Bordellbetriebe und Sexworker*innen
Quelle: SZ Link zur Quelle aufrufen
Die Frauen-Union in NRW spricht sich gegen ein Verbot der Prostitution aus
Nordrhein-Westfalen
Die Frauen-Union in NRW spricht sich angeblich gegen ein Verbot der Prostitution nach dem Ende der Corona-Krise aus.
Demnach befürchten Sie, dass sich das Geschehen in die Illegalität verschieben würde.
Quelle: BILD Link zur Quelle aufrufen
Interessanter Bericht und Interviews auf rbb24
Berlin
Am 04.07.2020 erschien in der Abenschau von rbb24 (ab Minute 08:24) ein interessanter Bericht über die in Berlin stattgefundene Demonstation der Sexworker*innen.
Darüber hinaus gab es ein Interview mit Dominus Berlin sowie Johanna Weber
Quelle: rbb Mediathek Link zur Quelle aufrufen
Neue Verordnung bis 12. Juli gültig
Niedersachsen
Die neue Verordnung des Landes Niedersachsen ist bis zum 12 Juli 2020 gültig und verbietet weiterhin Publikumsverkehr und Besuche für u. a. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen sowie die Straßenprostitution.
Quelle: Land Niedersachsen Link zur Quelle aufrufen
Neue Verordnung gültig bis 15.07.2020
Nordrhein-Westfalen
Das Land NRW hat die bisherige Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) um weitere 14 Tage, also bis zum 15.07.2020 verlängert.
Für die Prostitutionsstätten und Sexdienstleister*innen ändert sich nichts. Sie bleiben weiterhin geschlossen bzw. dürfen weiterhin nicht arbeiten.
Quelle: Land NRW Link zur Quelle aufrufen
Berlins Bordelle wollen öffnen und sagen - "Wir können das!"
Pressestimmen und Artikel
Kerstin Berghäuser ist Inhaberin eines Bordell in Berlin. Zusammen mit Holger Rettich vom Unternehmerverband für das Erotikgewerbe (UEGD) legen sie ihr Hygienekonzept für den Erotikbereich vor.
Danach soll kein Sex, sondern lediglich Massagen angeboten werden.
Quelle: BZ Berlin Link zur Quelle aufrufen
Politikerinnen in Thüringen für Öffnung der Prostitution unter Vorgaben
Pressestimmen und Artikel
Die Politikerinnen Laura Wahl (Grüne) und die Sprecherin der SPD-Fraktion, Cornelia Klisch sprechen sich für die Öffnung der Prostitution unter bestimmten Vorgaben in Thüringen aus.
Beiden scheint klar, dass es so nicht weitergehen kann und bei weiter andauernder Schließung eine Verlagerung der Prostitution in die Illegalität stattfindet.
Deshalb müsse zumindest über die vorgelegten Hygienekonzepte diskutiert werden.
Quelle: SZ Link zur Quelle aufrufen
Tantra Massagen bleiben weiterhin verboten
Nordrhein-Westfalen
Das Verwaltungsgericht in Düsseldorf hat geurteilt, dass Tantra Massagen als sexuelle Dienstleistung weiterhin verboten bleiben.
Das VG hat dabei ausgeführt, dass die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sowie die zuverlässige Nachverfolgung der Kunden bei sexuellen Dienstleistungen unrealistisch sei.
Gegen dieses Urteil ist allerdings Beschwerde beim zuständigen Oberverwaltungsgericht zulässig
Quelle: RP Online Link zur Quelle aufrufen
Unglaublich! CDU-Frauen aus dem Saarland fordern Sexkaufverbot
Saarland
Offensichtlich velangen jetzt auch die CDU-Frauen der Saarunion die schnellstmögliche Einführung des sog. Nordischen Modells - also das Sexkaufverbot für Freier und die Schließung der Bordelle im Saarland.
Gleichzeitig fordern sie von der Bundesregierung ein entsprechendes Gesetzesvorhaben.
Dabei scheinen sie die Argumente dafür immer wieder aus der Konserve zu nehmen. "Prostitution ist gleich Menschenhandel".
Es fällt schwer, den uns selbst auferlegten Verzicht auf Bewertungen solcher Meldungen einzuhalten.
Quelle: Saarbrücker Zeitung Link zur Quelle aufrufen
Berliner Senat beschließt neue Infektionsschutzverordnung
Berlin
Mit Pressemitteilung vom 23.06.2020 veröffentlicht der Berliner Senat seine neue Infektionsschutzverordnung.
Die SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung löst die SARS-CoV-2-Eindämmungs-maßnahmenverordnung ab. Damit werden die seit Mitte März mehrmals weiter entwickelten Regelungen deutlich entschlackt, vereinfacht und auf das Wesentliche konzentriert.
Die dazu herausgegebene Anwendungsempfehlung, auf die wir hier nachstehend verlinken, ist der interessantere Teil der neuen Infektionsschutzverordnung.
Insbesondere die Punkte 2.10 und 2.11 sowie 2.11.1 sind zu beachten.
Quelle: Land Berlin Link zur Quelle aufrufen
Münchner Bordellbetreiber wollen klagen
Bayern
Der Anwalt Christian Finke beabsichtigt wohl, gegen den Freistaat Bayern wegen des Verstoßes gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz zu klagen.
Seiner Ansicht nach wäre es rechtlich nicht nachvollziehbar, dass Fitnessstudios sowie teilweise andere körpernahe Dienstleistungen wieder tätig sein dürfen, Bordelle aber nicht.
Quelle: TZ München Link zur Quelle aufrufen
Baden Württemberg untersagt weiterhin Prostitution
Baden-Württemberg
In seiner Corona-Verordnung in der ab 1. Juli 2020 gültigen Fassung untersagt das Land Baden-Württemberg weiterhin die Prostitution.
Danach sind der Betrieb von
Clubs und Diskotheken und Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen sowie jede sonstige Ausübung des Prostitutionsgewerbes im Sinne von § 2 Absatz 3 des Prostituiertenschutzgesetzes
weiterhin untersagt.
Quelle: Land BaWü Link zur Quelle aufrufen
Berliner Senat will neue Verordnung ab 23.06. für 4 Monate gelten lassen
Berlin
Der Beliner Senat plant, die derzeitigen Verordnungen zur Eindämmung von Covid-19 einzustellen und dafür eine neue "Art" der Verordnungen zu erlassen.
Diese neue Verordnung soll Infektionsschutz-Verordnung heißen und für ganze 4 Monate gelten.
Danach sollen u. a. die Prostitution weiterhin - also für weitere 4 Monate verboten bleiben.
Quelle: BZ-Berlin Link zur Quelle aufrufen
Berlin untersagt weiterhin Prostitution
Berlin
Mit der Verabschiedung am 16.06.2020 tritt die aktuelle neue Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus am 17.06.2020 in Kraft.
Nach §5 Abs. 10 ist die Ausübung von Prostitution sowie der Betrieb von Prostitutionsstätten weiterhin untersagt.
Quelle: Land Berlin Link zur Quelle aufrufen
Neu Verordnung gilt offensichtlich länger
Brandenburg
Das Land Brandenburg hat zwischenzeitlich den Text der neuen Verordnung veröffentlicht.
Danach gilt diese gar bis zum 16. August 2020. Lediglich für Schulen (§11) und Werkstätten für behinderte Menschen, Tagesstätten und vergleichbare Angebote (§12) soll diese Verordnung zu einem früheren Zeitpunkt außer Kraft treten.
Quelle: Brandenurg Link zur Quelle aufrufen
Neue Verordnung - Prostitutionsstätten bleiben dicht
Brandenburg
Laut der aktuellen Fassung der Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg vom 12.06.2020 sind fast alle sozialen und gesellschaftlichen Aktivitäten wieder erlaubt.
Lediglich Clubs, Diskotheken und vergleichbare Einrichtungen sind aus Infektionsschutzgründen für den Publikumsverkehr weiterhin zu schließen. Gleiches gilt für Prostitutionsstätten, Bordelle, Swingerclubs und ähnliche Angebote.
Im Laufe des Abends 12.06.2020 soll unter dem u. a. Quellenlink der Verordnungstext veröffentlicht werden. Unter anderem wird dann wohl auch klar, wie lange diese Verordnung gilt.
Sofern sich hier etwas anderes bzw dataillierteres ergibt, werden wir dies hier veröffentlichen.
Quelle: Land Brandenburg Link zur Quelle aufrufen
Prostitution weiterhin verboten
Nordrhein-Westfalen
In der aktuellen Fassung der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vom 10.06.2020 mit Wirkung vom 15.06.2020 bleiben sexuelle Dienstleistungen in und außerhalb von Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen verboten.
Diese Verordnung verliert seine Gültigkeit mit Ablauf des 01.07.2020
Quelle: Land NRW Link zur Quelle aufrufen
Schließungen sogar bis 01.09.2020
Thüringen
Am 09. Juni 2020 hat die Thüringer Landesregierung ihre aktuelle Verordnung zur Neuordnung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 verabschiedet.
Bis zum Ablauf des 31. August 2020 sind Betrieb/Ausübung von Prostitutionsstätten, -fahrzeuge und -veranstaltungen im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes vom 21. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2372) in der jeweils geltenden Fassung, sowie Swingerclubs und ähnliche Angebote untersagt.
Quelle: Land Thüringen Link zur Quelle aufrufen
Endlich auch mal wohlwollende Worte
Pressestimmen und Artikel
In einem Artikel auf auf Spiegel.de schreibt die Autorin Margarete Stokowski über die Ignoranz der Politik gegenüber Sexarbeiterinnen und lesbischer Mütter.
Diese Gegendarstellung zur üblichen Betrachtungsweis in der Gesellschaft und bei den politisch Verantwortlichen ist ein kleiner Lichtblick und beweist, dass es durchaus andere Sichtweisen gibt.
Quelle: Spiegel Link zur Quelle aufrufen
Neue Fassung der Corona-Verordnung
Baden-Württemberg
am 09. Mai 2020 hat die Landesregierung in Baden-Württemberg ihre aktuelle Verordnung gegen die Ausbreitung des Corona-Virus veröffentlicht.
Danach ist u. a. der Betrieb von Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen bis zum Ablauf des 30. Juni 2020 untersagt. Ebenfalls untersagt bleiben jede sonstige Ausübung des Prostitutionsgewerbes im Sinne von §2 Absatz 3 des Prostituiertenschutzgesetzes.
Quelle: Land BaWü Link zur Quelle aufrufen
Klagen gescheitert
Pressestimmen und Artikel
In Baden-Württemberg, Hessen und Niedersachsen haben die zuständigen Verwaltungsgerichte Klagen von Bordellbetreibern abschlägig beschieden.
Quelle: ntv Link zur Quelle aufrufen
Prostitutionsstätten weiterhin geschlossen
Saarland
Die am 01.06.2020 inkraft tretende Verordnungen des Saarlandes zur Bekämpfung der Corona-Pandemie verbietet weiterhin die Öffnung von Prostitutionsstätten.
Unter §4 Absatz 3 heißt es:
Verboten ist die Erbringung sexueller Dienstleistungen im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 1 des Prostituiertenschutzgesetzes vom 21. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2372), zuletzt geändert am 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626, 1661), sowie die Ausübung des Prostitutionsgewerbes im Sinne des § 2 Absatz 3 des Prostituiertenschutzgesetzes.
Auch Clubs und Swingerclubs sind betroffen
Die Verordnung gilt bis auf Weiteres
Quelle: Saarland Link zur Quelle aufrufen